Waagen mit CE-Kennzeichnung und „CE-M“-Etikett
Gemäß der Richtlinien 2014/31/EU und 2009/23/CE müssen Waagen, die im Bereich des Handels, des Gesundheitswesens und der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden, geprüft sein.
Die konkreten Anwendungen, die eine CE-Prüfung verlangen, werden in Artikel 1.2 (a) der Richtlinie
aufgeführt und sind die Folgenden:
- – Bestimmung der Masse für Zwecke des geschäftlichen Verkehrs
- – Bestimmung der Masse zur Berechnung einer Gebühr, eines Zolls, einer Abgabe,
einer Zulage, einer Strafe, eines Entgelts oder ähnlicher Zahlungen - – Bestimmung der Masse im Hinblick auf die Anwendung von Rechtsvorschriften und die Erstellung von Gutachten für gerichtliche Zwecke
- – Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung
- – Bestimmung der Masse für die Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken aufgrund ärztlicher Verschreibung und Bestimmung der Masse bei Analysen in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien
- – Bestimmung der Preise entsprechend der Masse für den Verkauf in öffentlichen Verkaufsstellen und bei der Herstellung von Fertigpackungen
Waagen mit CE-Kennzeichnung gemäß den genannten Richtlinien werden durch den Großbuchstaben „M“ und die beiden letzten Ziffern des Jahres ihrer Markteinführung gekennzeichnet.